Münster: Jagdhund bleibt steuerpflichtig – Ermäßigung nur für Jagdausübungsberechtigte
Eine Hundehalterin aus Münster hat keinen Anspruch auf eine ermäßigte Hundesteuer für ihren Jagdhund, da sie lediglich Inhaberin einer Jagderlaubnis, nicht aber zur Jagdausübung berechtigt ist. Das Verwaltungsgericht Münster betonte, dass die Stadt bei der Steuerfestsetzung weiten Gestaltungsspielraum habe.