München: Bürgerbegehren „HochhausSTOP“ unzulässig
Das Verwaltungsgericht München hat das Bürgerbegehren „HochhausSTOP“ gegen den Bau eines Hochhauses an der Paketposthalle in Neuhausen als voraussichtlich unzulässig bewertet. Die Fragestellung sei unklar und rechtlich problematisch. Eine Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist möglich.