Wettvermittlungsstelle in St. Leon-Rot darf öffnen: Schulturnhalle kein Hinderungsgrund
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Schulturnhalle, die auch für Vereinssport genutzt wird, keine jugendschützenswerte Einrichtung nach dem Landesglücksspielgesetz ist. Damit darf eine Wettvermittlungsstelle in St. Leon-Rot eröffnen.