Verwaltungsgericht Karlsruhe stoppt Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat für EU-rechtswidrig erklärt. Die Asylanträge georgischer Staatsangehöriger wurden abgewiesen, das BAMF-Einreiseverbot jedoch teilweise aufgehoben.