Besoldung für einen Teil der Hamburger Beamten im Jahr 2022 verfassungsgemäß
Die Beamtenbesoldung in Hamburg nach der Besoldungsgruppe A 13 war im Jahr 2022 für einen Teil der Hamburger Beamtinnen und Beamten nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg mit gestern bekannt gegebenem Urteil entschieden und damit eine auf gegenteilige Feststellung gerichtete Klage eines Beamten abgewiesen…