Keine Wiederholung der Aufsichtsratswahlen durch den Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe
Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat heute eine Klage im Zusammenhang mit der Wahl von Aufsichtsräten von Beteiligungsgesellschaften des Zweckverbandes Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) abgewiesen.