Kosmetikerinnen dürfen bestimmte Hyaluron-Behandlung durchführen
Zwei Kosmetikerinnen dürfen Hyaluron-Behandlungen mit dem sogenannten IRI-Filler-System ohne heilkundliche Erlaubnis anbieten und durchführen. Das hat die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom gestrigen Tage entschieden und damit dem Eilantrag gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Solingen stattgegeben.