Ausreisepflicht bestätigt – Abschiebung einer serbischen Familie zulässig
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt die Abschiebung einer serbischen Familie aus dem Kreis Kleve. Die Richter sahen weder Integrationsleistungen noch rechtliche Gründe für eine weitere Duldung. Art. 8 EMRK greife im vorliegenden Fall nicht ein, die Abschiebung sei zumutbar.