Klage gegen Tempo 30 auf der Merowingerstraße in Düsseldorf gescheitert
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Tempo-30-Schilder auf der Merowingerstraße rechtmäßig sind, da sie Teil des verbindlichen Luftreinhalteplans zur Reduktion von Stickstoffdioxid sind. Auch für Elektroautos gilt die Beschränkung, da Ausnahmen nicht praktikabel wären und den Verkehrsfluss gefährden könnten.