Keine strengeren Lärmschutzmaßnahmen für Veranstaltungen im Schlossgarten Weiterstadt
Die unter anderem für das Immissionsschutzrecht zuständige 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat mit Beschluss vom 03.07.2023 im vorläufigen Rechtsschutz- verfahren den Eilantrag eines Anwohners abgelehnt, mit dem bei Musikveranstaltungen im Schlossgarten Weiterstadt der Aufbau der Bühne an einem anderen Ort und die Festsetzung der Lärmgrenzwerte auf 55 dB(A) begehrt…