Rekultivierung der Tagebaue: Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe scheitert vor Gericht
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe zur Sicherung der Rekultivierung von Tagebauen abgelehnt. Das Gericht sieht keine hinreichende Grundlage für zusätzliche Finanzsicherungen und betont den Schutz von Unternehmensinteressen. Die Entscheidung kann nun vor dem Oberverwaltungsgericht angefochten werden.