Chemnitz: AfD-Stadtratsfraktion muss ausgeschlossenes Mitglied vorläufig wieder aufnehmen
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz erneut verpflichtet, ein ausgeschlossenes Mitglied vorläufig wieder an der Fraktionsarbeit zu beteiligen. Der Ausschluss sei voraussichtlich rechtswidrig, da kein hinreichend belegter wichtiger Grund für den Vertrauensverlust vorliege.