Freistehende PV-Anlage neben denkmalgeschütztem Reetdachhaus zulässig
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat eine Abrissverfügung gegen eine freistehende Photovoltaikanlage im Außenbereich aufgehoben. Trotz fehlender Privilegierung im Außenbereich sei die Anlage im konkreten Fall zulässig, insbesondere wegen des Denkmalschutzes des Wohnhauses und des überragenden öffentlichen Interesses an erneuerbaren Energien.