Keine Auskunftsansprüche der Presse in der „Cum-Ex-Affäre“
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in zwei Beschwerdeverfahren zu presserechtlichen Auskunftsansprüchen im Zusammenhang mit der „Cum-Ex-Steuergeldaffäre“ entschieden. Mit Beschluss vom 13. Juni 2023 hat der 6. Senat entschieden, dass ein Journalist keinen Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen dazu hat, wann und durch wen Informationen,die der damalige Bundesminister Olaf…