Die Beschwerde dreier Naturschutzverbände gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 5. Februar 2024 (VG 24 L 6/24) ist erfolgreich.

Das Bezirksamt Pankow hat mit Verfügung vom 10. Januar 2024 der Antragstellerin, einer Wohnungsbaugesellschaft, die Rodung von Bäumen und Sträuchern auf Grundstücken in Pankow erneut untersagt. Die Antragstellerin möchte dort zwischen bereits vorhandener Wohnbebauung zwei Neubauten errichten, die als Unterkünfte für Geflüchtete genutzt werden sollen. Der Antrag der Antragstellerin auf vorläufigen Rechtsschutz hatte vor dem Verwaltungsgericht Berlin Erfolg.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage die erstinstanzliche Entscheidung geändert und den Antrag abgelehnt. Zwar erteilte das Bezirksamt zwischenzeitlich seine Zustimmung zu der Beseitigung der Bäume und sonstigen Vegetation, machte diese jedoch von der vorherigen Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere Pflanzungen von Bäumen, Gehölzen und Stauden etc, abhängig. Mit ihrer Beschwerde haben die Naturschutzverbände berechtigte Zweifel aufgezeigt, ob die festgelegten Ausgleichsmaßnahmen ausreichend sind. Außerdem hat der Senat an der planmäßigen Umsetzung der Maßnahmen vor der – für Ende Februar 2024 vorgesehenen – Beseitigung der Bäume und Sträucher durchgreifende Zweifel.

Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Februar 2024 – OVG 11 S 10/24 –

(c) OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2024

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