Kein Anspruch von Palästinensern auf Auskunft über abgeschlossene Genehmigungsverfahren für Waffenlieferungen nach Israel
Mehrere palästinensische Antragsteller aus dem Gaza-Streifen sind vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Anliegen gescheitert, die Bundesregierung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes zu verpflichten, ihnen Auskunft über abgeschlossene Genehmigungsverfahren nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz für Waffenlieferungen nach Israel zu erteilen.