„Kulturaustausch“: Kulturförderung durch Auswärtiges Amt nicht zu beanstanden
Die Förderung des Auswärtigen Amtes für das Institut für Auslandsbeziehungen und damit für die Zeitschrift „Kulturaustausch“ ist nicht zu beanstanden. Das hat OVG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom heutigen Tag auf die Klage eines konkurrierenden Verlages entschieden.