Unlautere Werbung wegen Umsatzbeteiligung: Testportal darf Gaming-Stuhl eines Konkurrenten nicht herabsetzen
Der 4. Zivilsenat hat im einstweiligen Verfügungsverfahren (Eilrechtsschutz) auf die Berufung eines Gaming-Stuhl-Herstellers einem Online-Testportal zahlreiche Äußerungen untersagt, die das Portal im einem Testbericht über einen seiner Gaming-Stühle veröffentlicht hat. Nach der Entscheidung des Senats handelt es sich nicht um einen neutralen Testbericht, sondern um unlautere Werbung für einen Konkurrenten, an…