OLG Schleswig bestätigt Freispruch im „Beaching“-Fall
Das Oberlandesgericht Schleswig hat den Freispruch im „Beaching-Verfahren“ bestätigt. Die Angeklagten waren beschuldigt, ein Containerschiff illegal verschrottet zu haben, doch nach deutschem Recht lag zum Zeitpunkt des Auslaufens aus Bremerhaven keine strafbare Handlung vor.