Eine Hecke ist kein Wald – OLG kippt Urteil wegen vollendeter Brandstiftung
Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass der Brand von Brombeerhecken nicht als vollendete Brandstiftung im Wald gilt. Nach der Teilaufhebung des ursprünglichen Urteils verurteilte das Amtsgericht Speyer den Angeklagten nun wegen versuchter Brandstiftung und Sachbeschädigung zu neun Monaten auf Bewährung.