Oberlandesgericht Zweibrücken

Keine Haftung für vollumfängliche Garantie auf 14 Jahre alten Mercedes – Guter Glaube des Käufers hat Grenzen

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass ein Geschäftsinhaber nicht für außergewöhnliche Vertragsinhalte haftet, wenn der Vertrag von einem unbefugten Dritten abgeschlossen wurde. Ein Käufer durfte im konkreten Fall nicht darauf vertrauen, dass ein vermeintlicher Verkäufer ohne Rücksprache weitreichende Garantien für ein altes Gebrauchtfahrzeug verbindlich zusagen konnte.

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Zugang zum E-Mail-Konto ausreichend: Versicherung durfte auf Vollmacht des Ehemanns vertrauen

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass eine Gebäudeversicherungsnehmerin an einen von ihrem Ehemann über ihren E-Mail-Account abgeschlossenen Abfindungsvergleich gebunden ist (Az. nicht veröffentlicht). Weil sie ihrem Ehemann Zugang zum Account gewährt und regelmäßig dessen Nutzung geduldet hatte, liege ein rechtlich beachtlicher Anschein einer Vollmacht vor. Der Vergleich sei auch…

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