Auslieferung nach Südkorea zulässig
Die Republik Südkorea garantiert die in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehaltenen Bedingungen zum Schutz der Menschenrechte im Strafvollzug. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb mit heute veröffentlichter Entscheidung auf das koreanische Auslieferungsersuchen hinsichtlich eines auf dem Frankfurter Flughafen festgenommenen Verfolgten hin die Auslieferung für zulässig erklärt.