Linksabbieger-Unfall in Tirol: Anspruchsrecht deutsch – Verkehrsregeln österreichisch
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass nach einem Unfall in Österreich die dortigen Verkehrsregeln gelten, auch wenn alle Beteiligten Deutsche sind. Ein Autofahrer, der trotz gesetzten Blinkers und erkennbarer Abbiegeabsicht links überholt hatte, wurde als allein verantwortlich für den Unfall eingestuft. Die Klage auf Schadensersatz blieb ohne Erfolg.