Gericht weist Klage nach abgetrennter Hand wegen Putativnotwehr ab
Das Landgericht Koblenz hat die Schmerzensgeldklage eines Mannes abgewiesen, dem bei einer Auseinandersetzung mit einer Machete die Hand abgetrennt worden war. Der Beklagte habe irrtümlich angenommen, sich gegen einen bewaffneten Angriff verteidigen zu müssen.