Zahlung auf Betrügerkonto: Kunde haftet überwiegend selbst
Ein Werkunternehmer aus Rheinland-Pfalz erhält 75 % seines Werklohns zugesprochen, obwohl der Kunde auf ein falsches Konto überwiesen hatte – mutmaßlich nach einem Hackerangriff. Das Landgericht Koblenz urteilte, dass der Unternehmer zwar gegen die DSGVO verstoßen habe, den größeren Fehler jedoch der Kunde beging, der zweifelhafte Kontodaten nicht hinterfragte. Die Zahlung…