AfD muss Bundesgeschäftsstelle bis 2026 räumen
Das Landgericht Berlin II hat die AfD verpflichtet, ihre Bundesgeschäftsstelle bis Ende 2026 zu räumen. Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses erklärte das Gericht hingegen für unwirksam. Die AfD wertet das Urteil als Erfolg und kündigt den Umzug in neue Räumlichkeiten an.