Bestpreisklauseln unzulässig: Erfolg für Unterkunftsbetreiber gegen Booking.com
Das Landgericht Berlin II sieht in den von Booking.com verwendeten Bestpreisklauseln eine Wettbewerbsbeschränkung. 1.099 Unterkunftsbetreibern steht dem Grunde nach Schadensersatz zu. Über die Höhe der Schäden ist noch nicht entschieden.