AfD scheitert Mit Eilantrag gegen das Handelsblatt
Das Landgericht Berlin II wies den Eilantrag der AfD gegen das Handelsblatt ab. Die Kammer bestätigte die grundsätzliche Pressefreiheit für die Berichterstattung über politische Äußerungen und sah keine Verletzung der Verdachtsberichterstattung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.