Heizkostenrückforderung rechtmäßig: Empfängerin hätte offensichtliche Überzahlung erkennen müssen
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Jobcenter überzahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern darf, wenn die Bewilligung vorläufig erfolgt ist, da in diesem Fall kein Vertrauensschutz besteht. Eine Empfängerin müsse offensichtliche Überzahlungen erkennen und prüfen.