LSG billigt Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in Hannover
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Mietobergrenzen des Jobcenters Region Hannover für Bürgergeld-Empfänger bestätigt. Das Konzept beruht laut Gericht auf einem qualifizierten Mietspiegel und stellt ein schlüssiges Verfahren zur Bestimmung angemessener Wohnkosten dar.