Hygienefachkräfte in Krankenhäusern nicht delegierbar
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Krankenhäuser Hygienefachkräfte nicht aus wirtschaftlichen Gründen durch externe Dienstleister ersetzen dürfen. Struktur- und Prozessqualität muss den Vorgaben entsprechen, Vergütungsfragen werden im Hauptsacheverfahren geprüft.