Keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz eines Arztes – Beschwerde bleibt erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Arztes nicht zur Entscheidung angenommen, der wegen Totschlags infolge geleisteter Suizidassistenz zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Die Begründung genügte nicht den Anforderungen, insbesondere wurde keine schlüssige Grundrechtsverletzung dargelegt.