Verfassungsbeschwerde gegen WHO-Gesundheitsregeln unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zu Änderungen der WHO-Gesundheitsvorschriften abgewiesen. Die Richter betonten, dass ein Gesetzesentwurf noch nicht anfechtbar ist und die vorgebrachten Argumente nicht ausreichend begründet seien.