BGH verhandelt über Transparenz bei Rücksendekosten und Widerrufsbelehrungen
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs prüft, ob bei Fernabsatzverträgen eine zusätzliche Telefonnummer des Unternehmers in der Widerrufsbelehrung angegeben werden muss, wenn bereits Postanschrift und E-Mail genannt sind. Zudem geht es um die Erreichbarkeit einer Telefaxnummer und die korrekte Information über Rücksendekosten. Die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wird am…