Bundesarbeitsgericht bestätigt Teilanpassung der Betriebsrenten der Commerzbank
Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision eines Betriebsrentners gegen die Commerzbank abgewiesen. Die Bank durfte die Betriebsrente zum 1. Juli 2022 aufgrund der wirtschaftlichen Lage nur teilweise anpassen. Zwei weitere gleichgelagerte Verfahren endeten am selben Tag ebenfalls mit Abweisungen.