AG Hanau

Taubenkot auf Balkon kein Mietmangel

Da der Vermieter in der Regel keine Möglichkeit hat, die Verunreinigung von Balkonen mit Taubenkot zu verhindern, kann der Mieter in diesem Fall weder die Miete mindern, noch von dem Vermieter deren Reinigung verlangen. Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass der Mieter einer Wohnung bei einer Verunreinigung seines Balkons mit…

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