GPS-Tracker am Rollator – freiheitsentziehende Maßnahme muss vom Betreuungsgericht genehmigt werden
Die Anbringung eines GPS-Trackers am Rollator einer Person, die in einem Pflegeheim lebt, kann eine freiheitsentziehende Maßnahme darstellen und muss dann vom Betreuungsgericht genehmigt werden.