Bundesverfassungsgericht weist Bedenken gegen Verlustabzugsbeschränkung zurück
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung bei Körperschaft- und Gewerbesteuer verfassungsgemäß sind. Die Begrenzung des Verlustvortrags auch in besonderen Konstellationen wie dem „bilanzsteuerrechtlichen Umkehreffekt“ verstößt weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen die Eigentumsgarantie.