Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Verurteilung einer Bonner Heimerzieherin rechtskräftig
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen hatte die Angeklagte 2021 als Mitarbeiterin einer Jugendhilfeeinrichtung mit einem in der Wohngruppe lebenden 14- jährigen Jugendlichen, dessen Bezugsbetreuerin sie war, regelmäßig einvernehmlichen Geschlechtsverkehr.