Verurteilung wegen Raubüberfalls auf Frankfurter Optiker im Jahre 1994 überwiegend rechtskräftig
Das Landgericht hat den zur Tatzeit 20 Jahre und neun Monate alten Angeklagten wegen Raubes mit Todesfolge (§ 251 StGB) zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und eine Einziehungsentscheidung hinsichtlich der Tatbeute getroffen. Nach den Feststellungen des Landgerichts überfielen der Angeklagte und ein Mittäter am 20. Januar 1994 einen damals 60-jährigen…