Wirksamkeit von Rechtsschutzversicherungsbedingungen zum Schiedsgutachterverfahren
Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die von einem Versicherer in seinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen verwendeten Klauseln über das Schiedsgutachterverfahren nach Ablehnung des Rechtsschutzes wirksam sind.