Bundesverfassungsgericht prüft Elterngrundrecht bei fehlender Umgangsregelung
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden von Eltern gegen die Versagung von Umgangsregelungen für ihre Kinder nicht zur Entscheidung angenommen. In einem Fall bestehen jedoch Bedenken, ob das Elterngrundrecht ausreichend berücksichtigt wurde.