Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Ausschöpfen einer Fünfmonatsfrist zur Nachreichung der Urteilsgründe gemäß § 315 Abs. 2 Satz 3 Zivilprozessordnung
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügen die Beschwerdeführer unter anderem eine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz. Weil das Landgericht es bislang unterlassen habe, das im Tenor verkündete Urteil zu begründen und die Entscheidungsgründe an die Beschwerdeführer zu übermitteln – und die Fünfmonatsfrist für die Nachreichung der Urteilsgründe gemäß § 315 Abs. 2…