Verfassungsbeschwerden zu Schiedsklauseln in Investitionsschutzverträgen unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen Beschlüsse des Bundesgerichtshofs zu Schiedsklauseln in Investitionsschutzverträgen als unzulässig abgewiesen. Weder Investoren noch die Republik Indien konnten substantiiert darlegen, dass ihre Rechte verletzt seien.