Bundesverfassungsgericht

    Lebensmittelpranger: Verzögerte Veröffentlichung verliert Informationswert und belastet Unternehmen unverhältnismäßig

    Das Bundesverfassungsgericht hat eine verspätete Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im sogenannten „Lebensmittelpranger“ gestoppt. Nach Ansicht der Richter verletzte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs die Berufsfreiheit des betroffenen Unternehmens, weil eine Publikation nach 17 Monaten weder aktuell noch verhältnismäßig war.

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