
Das Landgericht Limburg a.d. Lahn hat in einem Strafprozess gegen insgesamt fünf Angeklagte einen der Angeklagten wegen Mordes und die Mitangeklagte unter anderem wegen Anstiftung zum Mord zu jeweils lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.
Nach den Feststellungen erstach der vom Landgericht wegen Mordes verurteilte und damals 32 Jahre alte Angeklagte in der Nacht auf Pfingstmontag 2021 den neunzehnjährigen Cousin der damals 27 Jahre alten Mitangeklagten in Elkerhausen heimtückisch im Schlaf. Hierzu hatte ihn die Mitangeklagte veranlasst, die nach erheblichen Spannungen im familiären Zusammenleben eine tiefe Abneigung gegen ihren im selben Haus wohnenden Cousin entwickelt hatte.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen des wegen Mordes verurteilten Angeklagten und der Mitangeklagten durch Beschluss als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 21. Mai 2025 – 2 StR 1/25
Vorinstanz:
LG Limburg a.d. Lahn – Urteil vom 5. Juni 2024 – 2 Ks – 3 Js 9558/21
BGH, 03.06.2025