Am 1.1.2023 ist das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten„, kurz: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten auf die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte und Umweltstandards zu achten und zu diesem Zweck entsprechende interne Strukturen aufzubauen. Gleichzeitig werden die Rechte von Opfern von Menschenrechtsverletzungen gestärkt. Bei Nichtbeachtung drohen behördliche Maßnahmen, empfindliche Geldbußen und in bestimmten Fällen eine zivilrechtliche Haftung. Das Gesetz unterstreicht zugleich die zunehmende Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit für Unternehmen.

Nahezu zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist der von RITTERSHAUS-Partner Dr. Daniel F. Berg gemeinsam mit Prof. Dr. Malte Kramme von der Universität Innsbruck herausgegebene Kommentar Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Verlag C.H. Beck erschienen (ISBN 978-3-406-78443-9). Autoren sind neben den Herausgebern die RITTERSHAUS-Partner Dr. Milena Charnitzky und Dr. Christoph Rung, der RITTERSHAUS-Anwalt Dr. Michael Wenzel und Universitätsassistent Emanuel Ponholzer.

Der Kompakt-Kommentar stellt die neuen Regelungen in knapper und praxisnaher Weise dar, um den betroffenen Unternehmen sowie ihren Beraterinnen und Beratern eine Hilfestellung bei der Implementierung der notwendigen Strukturen zu geben. Er gibt zugleich einen Ausblick auf die in Vorbereitung befindliche EU-Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit.

Der Kommentar unterstreicht, wie schon das im Oktober 2022 erschienene Fachbuch Sustainable Corporate Governance der RITTERSHAUS-Anwält:innen Jens Magers und Dr. Christina Eschenfelder, die herausragende Kompetenz von RITTERSHAUS im gesamten Bereich Nachhaltigkeit.

„Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zwingt alle Unternehmen in Deutschland, geeignete Strukturen zu schaffen, um die Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards durch Handeln des Unternehmens zu verhindern. Da größere Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, die neuen Vorgaben allen Zulieferern aufzuerlegen, werden sich auch kleinere Unternehmen auf Dauer der Einhaltung der Anforderungen an die Lieferketten nicht entziehen können“, erläutert Autor und Mit-Herausgeber Dr. Daniel F. Berg, Partner bei RITTERSHAUS in München.

„Die in Arbeit befindliche EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (COM(2022) 71 final) wird die Schwellenwerte für die unmittelbare Anwendung des Gesetzes voraussichtlich erheblich verringern, so dass kleinere Unternehmen mittelfristig auch in den unmittelbaren Anwendungsbereich des Gesetzes fallen werden. Der Kommentar bietet hier fundierte Hilfen für den Aufbau der geforderten Strukturen“, erklärt die Autorin Dr. Milena Charnitzky, Partnerin bei RITTERSHAUS in Mannheim.

Quelle: Rittershaus, Pressemitteilung vom 30. Januar 2023

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