Die Klagen der Stadt Rinteln gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen in ihrem Gemeindegebiet sowie gegen die Ersetzung ihres darauf bezogenen Einvernehmens waren weitgehend erfolgreich. Da in den Nebenbestimmungen der Genehmigung für zwei Fledermausarten keine ausreichenden Abschaltzeiten festgesetzt wurden, hat die Kammer den Ersetzungsbescheid aufgehoben und die Genehmigung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Der Landkreis Rinteln als Genehmigungsbehörde hat nun die Möglichkeit, den Fehler in einem ergänzenden Verfahren zu beheben.

Gegen die Entscheidung kann vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beantragt werden.

Urteil vom 21. März 2022

Az. 12 A 3098/17 und 12 A 3104/17

Quelle: Verwaltungsgerichtshof Niedersachsen, Pressemitteilung vom 22. März 2022

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