Die hessische Justiz erweitert die Möglichkeiten der digitalen Bürgerkommunikation. Mit der bevorstehenden Einführung des Elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) können Bürgerinnen und Bürger und private Organisationen, wie Vereine und Unternehmen, zukünftig vollständig elektronisch mit der Justiz kommunizieren. Den Startschuss für die digitale Kommunikation bildet die Bestimmung der IT-Stelle der hessischen Justiz als öffentlich-rechtliche Stelle für die Freischaltung der eBO-Postfächer.

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann sagte hierzu heute in Wiesbaden: „Mit der Einführung des eBO wird das digitale Tor zur Justiz weiter geöffnet. Zukünftig soll die Kommunikation mit der Justiz schnell, unkompliziert und sicher vom heimischen Computer funktionieren. Der Schlüssel zum Erfolg des eBO und der Digitalisierung der Justiz ist die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Der Digitale Servicepoint der hessischen Justiz beispielsweise wird von den Bürgerinnen und Bürgern bereits seit einigen Jahren hervorragend angenommen. Ich würde mich freuen, wenn sich auch viele Bürgerinnen und Bürger finden, die sich für das eBO registrieren lassen und dazu beitragen, dass die Justiz moderner, schneller und bürgernäher wird.“

Bislang konnten lediglich die sogenannten professionellen Verfahrensbeteiligten, also Rechtsanwälte, Notare und Behörden, Dokumente digital über sichere Postfächer an die Justiz übermitteln. Bereits zum 1. Januar 2022 hatte der Bundesgesetzgeber diese auch verpflichtet, bestimmende Schriftsätze ausschließlich elektronisch einzureichen. Mit dieser Art der sicheren Kommunikation ist es insbesondere nicht mehr erforderlich, formbedürftige Schriftsätze mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Auch können förmliche Zustellungen rechtswirksam auf elektronischem Wege bewirkt werden. Diese Erleichterungen stehen mit Einführung des eBO auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie privaten Organisationen wie Verbänden und Unternehmen zur Verfügung, die so am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz, aber auch mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten teilnehmen können.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie private Organisationen können sich unter https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php über das eBO informieren und erste Schritte für die Registrierung vornehmen. Bitte beachten Sie auch die dortigen Hinweise zur benötigten Software von Drittanbietern, die hoffentlich in Kürze verfügbar sein wird.

Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 15. März 2022

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