Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – hat gegen einen 33-jährigen deutschen Staatsangehörigen und einen 27-jährigen aserbaidschanischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, des versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall sowie Sachbeschädigung im Zusammenhang mit der fehlgeschlagenen Sprengung eines Geldautomaten Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Limburg an der Lahn erhoben.

Mit der Anklageschrift wird den Angeschuldigten vorgeworfen, am 06.08.2021 gegen 02:30 Uhr in Waldbrunn (Westerwald) gemeinschaftlich versucht zu haben, den Geldautomaten eines Bankinstituts aufzusprengen, um an die Bargeldkassetten zu gelangen. Im Rahmen der Ausführung der Tat sollen die Angeschuldigten den vorderen Teil des Geldautomaten aufgebrochen und in diesen Gas eingeleitet haben, um den Automaten durch Zündung zur Explosion zu bringen. Aufgrund einer fehlerhaften Vorbereitung des Sprengsatzes kam es nicht zur Explosion und Wegnahme des im Geldautomaten deponierten Bargelds in sechsstelliger Größenordnung. An dem Geldautomaten entstand ein Schaden in Höhe von über 3.000,- Euro.

Der 27-jährige Angeschuldigte wurde am 14.10.2021 in Limburg an der Lahn festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der 33-jährige Angeschuldigte, der zuletzt keinen festen Wohnsitz hatte, wurde nach umfangreichen Ermittlungen identifiziert und am 16.11.2021 in Eschborn festgenommen. Er befindet sich seit-dem ebenfalls in Untersuchungshaft.

Zum Hintergrund:
Im Jahr 2021 wurden in Hessen 56 Geldautomatensprengungen statistisch erfasst; in jedenfalls 27 Fällen konnten Täter an das Bargeld in den Automaten gelangen. Demgegenüber wurden im Jahr 2020 30 Fälle festgestellt, wobei es in 24 Fällen bei einem Versuch blieb. Die Sprengungen von Geldautomaten haben in Hessen im Jahr 2021 zu einem Sachschaden von insgesamt ca. 2,6 Mio. Euro geführt. Die Täter entwendeten aus den gesprengten Geldautomaten Bargeld in Höhe von über 2,7 Mio. Euro.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – führt hessenweit zentralisierte Ermittlungen wegen der Sprengung von Geldautomaten. Derzeit befinden sich insgesamt 21 Tatverdächtige in Untersuchungs- bzw. Auslieferungshaft. Insgesamt 14 Personen wurden im Jahr 2021, teilweise bereits rechtskräftig, zu Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr und 7 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Die Sprengung von Geldautomaten birgt eine hohe Gefahr für Unbeteiligte und Einsatzkräfte. Wurden die Sprengungen bislang häufig mit Hilfe eines Gas-/Sauerstoffgemischs herbeigeführt, ist nunmehr ein Trend zur Verwendung von Sprengstoff zu beobachten, was die Ausführung der Taten noch gefährlicher macht. Vom Tatort flüchten die Täter mit hochmotorisierten Fahrzeugen, wobei sie zum Teil erhebliche Risiken für die sie verfolgenden Polizeibeamten und andere Verkehrsteilnehmer in Kauf nehmen. Die Ermittlungsverfahren lassen zudem eine steigende Professionalisierung der oft hierarchisch organisierten Tätergruppierungen erkennen.

Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft
Frankfurt am Main

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