Die Bundesanwaltschaft hat am 9. Dezember 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen

den russischen Staatsangehörigen Ilnur N.

wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) erhoben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Ilnur N. arbeitete bis zu seiner Festnahme in diesem Verfahren am 18. Juni 2021 (vgl. Pressemitteilung Nr. 27 vom 21. Juni 2021) als wissenschaftlicher Mitarbeiter für einen naturwissenschaftlich-technischen Lehrstuhl an einer Universität in Bayern. Spätestens im Herbst 2019 nahm der russische Auslandsnachrichtendienst SWR Kontakt zu dem Angeschuldigten auf, in dessen Folge sich der Angeschuldigte zu einer nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit bereit erklärte. Das Aufklärungsinteresse des Nachrichtendienstes lag insbesondere in den verschiedenen Entwicklungsstufen der europäischen Trägerrakete Ariane und der Werkstoffforschung des Angeschuldigten.

Ab Ende November 2019 kam es zu regelmäßigen persönlichen Führungstreffen zwischen dem Angeschuldigten und dem in Deutschland stationierten Führungsoffizier des russischen Auslandsgeheimdienstes. Dem Auftrag des Führungsoffiziers entsprechend gab Ilnur N. bei zahlreichen Treffen Informationen zu Forschungsprojekten aus dem Bereich Luft- und Raumfahrttechnologie, insbesondere den verschiedenen Entwicklungsstufen der europäischen Trägerrakete Ariane, weiter. Im Gegenzug hierfür erhielt der Angeschuldigte Bargeld in Höhe von insgesamt 2.500 Euro.

Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 27. Januar 2022

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