Am 28.05.2023, gegen 05:15 Uhr, kam es bei Schmölln auf der Bundesautobahn 4 in Fahrtrichtung Frankfurt zu einem Verkehrsunfall. Ein 34-jähriger alleinbeteiligter deutscher PKW-Fahrer aus Rheinland-Pfalz kam aufgrund Unachtsamkeit nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte im Anschluss mit der Betongleitwand. Für die Beräumung der Unfallstelle musste die Autobahn durch die Polizei kurzzeitig gesperrt werden. Der Fahrzeugführer wurde leicht verletzt in ein umliegendes Krankenhaus verbracht und der Unfallwagen vor Ort abgeschleppt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 10.000,- Euro. Ein 65-jähriger deutscher Fahrer eines Pkw Ford aus dem Raum Greiz, der mit seinem Fahrzeug direkt vor der Sperrung stand, sprach die vor Ort agierenden Polizeibeamten an. Der Fahrzeugführer fragte den Beamten, ob er an der Sperrung vorbeifahren könne, um die Autobahn an der nahen Anschlussstelle Schmölln verlassen zu können. Dem aufmerksamen Polizeibeamten fiel sofort der Alkohlgeruch und die verwaschene Aussprache des Fahrers auf. Ein durchgeführter freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,99 Promille, woraufhin die Weiterfahrt unterbunden wurde. Eine entsprechende Anzeige wurde gefertigt. Die Antwort auf die gestellte Frage, ob man an der Sperrung vorbeifahren könne, wäre übrigens „Nein“ gewesen.

©️ Autobahnpolzeiinspektion Thüringen, 28.05.23

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