Versammlungsverbote in Frankfurt am Main und Kassel sind rechtswidrig
Soeben hat der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden, dass die für heute geplanten Versammlungen zum bewaffneten Nahostkonflikt in Frankfurt am Main und Kassel stattfinden dürfen. Die Verbote der Stadt Frankfurt am Main und der Stadt Kassel sind rechtswidrig. Die Stadt Frankfurt am Main hatte dem dortigen Antragsteller auf dessen…