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    Darknet-Handelsplattform „Archetyp Market“ abgeschaltet – Betreiber identifiziert und festgenommen

    Internationale Ermittler schlagen zu: Bei einer großangelegten Aktion gegen die älteste kriminelle Handelsplattform im Darknet wurde ein deutscher Staatsbürger in Barcelona festgenommen. Die Plattform soll mindestens 250 Millionen Euro umgesetzt haben. Bei 25 Durchsuchungen in mehreren Staaten waren über 300 Ermittler im Einsatz – sieben weitere Personen wurden ebenfalls verhaftet.

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    Investoren in der Bundesliga: Bundeskartellamt sieht Nachbesserungsbedarf bei 50+1

    Das Bundeskartellamt hat heute den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel.

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    Ukraine-Hilfe: Europa fängt US-Rückzug weitgehend auf

    Im März und April 2025 haben sich die Hilfsströme für die Ukraine deutlich verschoben. Während die Vereinigten Staaten in diesem Zeitraum keine neuen Hilfen bereitgestellt haben, bauten europäische Länder ihre Unterstützung aus. Dies geht aus dem aktuellen Update des Ukraine Support Trackers hervor, der Daten bis einschließlich April 2025 berücksichtigt.

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    16. Juni 1993 – Einheitliche Übergangsregelung zum Schwangerschaftsabbruch tritt in Kraft

    Auf Grundlage des Zweiten Schwangerschaftsabbruchs-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 trat am 16. Juni eine gesetzliche Übergangsregelung in Kraft, die eine bundeseinheitliche Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch herstellte. Das Gericht stellte klar, dass der Abbruch zwar weiterhin grundsätzlich rechtswidrig ist, unter bestimmten Voraussetzungen jedoch straflos bleiben kann (§ 218a StGB). Die Regelung beseitigte…

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    Verdacht des 15-fachen Mordes: Prozess gegen Berliner Palliativarzt beginnt am 14. Juli

    Der angeklagte 40-jährige Palliativarzt soll zwischen dem 22. September 2021 und dem 24. Juli 2024 fünfzehn in der Betreuung des Pflegedienstes stehenden Patientinnen und Patienten ohne medizinische Indikation und ohne deren Wissen und Zustimmung jeweils ein Narkoseeinleitungsmittel und anschließend ein Muskelrelaxans verabreicht haben. Letzteres habe zu einer Lähmung der Atemmuskulatur…

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