Kein Budget für Fitnessstudio und Kampfsport: Sport allein schafft keine Tagesstruktur
Das Sozialgericht Hannover hat entschieden, dass eine Frau mit anerkannter Schwerbehinderung und Pflegegrad 3 keinen Anspruch auf ein persönliches Budget zur Finanzierung eines Fitnessstudio- und Kampfsportschulbesuchs hat. Die bereits gewährten Fachleistungsstunden zur ambulanten Betreuung decken nach Ansicht des Gerichts die Förderung einer Tagesstruktur ausreichend ab. Der isolierte Besuch sportlicher Einrichtungen…