OLG München: Urteil im Strafverfahren gegen den „Wolf von Sofia“ wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs
Die 4. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I hat den Angeklagten (45) in dem oben genannten Verfahren nach einer Verständigung im Strafprozess heute wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren 10 Monaten verurteilt. Es wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die Strafkammer hat Taterträge…