BSG: Soldatenversorgung
Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 30. September 2021 entschieden, dass die Soldatenversorgung auch Geburtsschäden des Kindes einer Soldatin umfassen kann, die auf Behandlungsfehler ziviler Ärzte zurückzuführen sind(Aktenzeichen B 9 V 1/19 R). Die Mutter des Klägers war während ihrer Schwangerschaft Soldatin auf Zeit. Die ambulante und stationäre Schwangerschaftsbetreuung einschließlich…