Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg darf stattfinden
Die Veranstalterin des Weihnachtsmarktes am Schloss Charlottenburg hat nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts einen vorläufigen Anspruch auf die Erteilung einer grünanlagenrechtlichen Sondernutzungsgenehmigung – jedoch nicht soweit sie die zeitweise Erhebung von Eintrittsgeldern beantragt hat. Die Antragstellerin hatte bereits in der Vergangenheit vielfach einen Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg veranstaltet. Auch für…