Ausweisung des ehemaligen IS-Deutschland-Chefs rechtmäßig
Die Ausweisung des ehemaligen Deutschland-Chefs der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS) ist ebenso rechtmäßig wie seine Verpflichtung, sich nach Haftentlassung ausschließlich in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden. Das hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit am 1.. Juni 2025 verkündetem Urteil entschieden.