
Trier, 5. November 2026 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Trier hat den Widerruf der Flüchtlingseigenschaft einer somalischen Staatsangehörigen bestätigt. Nach einem Urteil der 1. Kammer vom 13. Oktober 2026 war die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge rechtmäßig (Az. 1 K 1905/26.TR).
Der Klägerin war 2017 wegen drohender Genitalverstümmelung die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden. Nachdem das Bundesamt durch TikTok-Beiträge von möglichen Reisen nach Somalia erfahren hatte, widerrief es den Schutzstatus. Die Frau hatte unter anderem ein Treffen mit einem Vertreter der Regierung Somaliland öffentlich gemacht.
Nach Auffassung des Gerichts sprechen die mehrfachen, öffentlich dokumentierten Aufenthalte in Somaliland gegen eine fortbestehende Verfolgungsgefahr. Auch eine erneute Genitalverstümmelung sei angesichts der veränderten persönlichen und wirtschaftlichen Lebensumstände nicht mehr zu erwarten. Eine asylrelevante Gefährdung aufgrund politischer Aktivitäten habe die Klägerin ebenfalls nicht hinreichend dargelegt.
Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.






