
Hannover, 5. November 2026 (JPD) – Die wasserrechtliche Erlaubnis für die geplante Einleitung salzhaltigen Abwassers aus dem Kaliwerk Siegfried-Giesen in die Innerste ist rechtswidrig und derzeit nicht vollziehbar. Das Verwaltungsgericht Hannover gab einer Klage des Umweltverbandes BUND mit Urteil vom 3. November 2026 teilweise statt. Die Genehmigung war 2019 vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie für die geplante Wiederinbetriebnahme des Hartsalzwerks erteilt worden.
Nach Auffassung der 9. Kammer genügte die durchgeführte FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht den rechtlichen Anforderungen. Für das betroffene Schutzgebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ hätten zum maßgeblichen Zeitpunkt spezifische Erhaltungsziele gefehlt. Zudem sei die Salzempfindlichkeit geschützter Lebensräume und ihrer charakteristischen Arten nicht ausreichend untersucht worden.
Verstöße gegen wasserrechtliche Vorschriften stellte das Gericht dagegen nicht fest. Die Erlaubnis wurde nicht aufgehoben, weil die festgestellten Mängel in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können. Bis dahin bleibt sie nicht vollziehbar. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ die Kammer die Berufung zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zu.
(Az. 9 A 781/23)


