RITTER SPORT gewinnt Markenstreit um quadratische Haferriegel vor dem OLG Stuttgart

Sitzungssaal des Oberlandesgerichts Stuttgart; Foto: JPD News

Stuttgart, 5. November 2026 (JPD) – Im Markenrechtsstreit um die Verpackung der Haferriegel „MONNEMer QUADRAT BIO“ hat sich RITTER SPORT vor dem Oberlandesgericht Stuttgart durchgesetzt. Der 2. Zivilsenat untersagte der beklagten Herstellerin die Nutzung der Verpackungen für die Sorten Kakao Haselnuss und Kokos Mandel. Zudem sprach das Gericht der Markeninhaberin Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz, Rückruf und Ersatz von Anwaltskosten zu.

Nach Auffassung des Senats besteht Verwechslungsgefahr mit der geschützten quadratischen Verpackungsform von RITTER SPORT. Die Waren seien durchschnittlich, die Verpackungszeichen überdurchschnittlich ähnlich. Zugleich besitze die ältere Marke eine sehr hohe Kennzeichnungskraft. Darüber hinaus nutze die Beklagte die Unterscheidungskraft der bekannten Marke unlauter aus. Der Werbespruch „Quadratisch. Kokos. Klar“ lehne sich erkennbar an den bekannten RITTER-SPORT-Slogan an.

Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage zunächst abgewiesen. Das Oberlandesgericht änderte die Entscheidung auf Berufung der Markeninhaberin vollständig ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ist jedoch möglich.

(Az. 2 U 3/26)

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