Landgericht Frankfurt erklärt Verlängerung der Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam

Frankfurt am Main, 5. November 2026 (JPD) – Das Landgericht Frankfurt am Main hält die Verlängerung der hessischen Mieterschutzverordnung für den Zeitraum von Dezember 2025 bis einschließlich November 2026 für unwirksam. Die Landesregierung habe die Verordnung nicht ausreichend begründet, entschied die 11. Zivilkammer am 4. November 2026. Statt aktueller Daten seien nahezu unverändert die bereits 2020 verwendeten Erhebungen herangezogen worden.

Die Entscheidung erging im Streit um eine Wohnung im Frankfurter Bahnhofsviertel. Die Mieterin zahlte monatlich 1.450 Euro Nettomiete bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von rund 1.040 Euro. Für die Zeit bis November 2025 hatte sie mit ihrer Rückforderung überhöhter Miete Erfolg. Ihr Rückzahlungsverlangen für Dezember 2025 bis August 2026 blieb dagegen erfolglos.

Nach Auffassung des Gerichts fehlten zudem aktuelle Stellungnahmen der betroffenen Kommunen zur Wohnungsmarktlage. Das Urteil wirkt unmittelbar nur zwischen den Prozessparteien und ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Landgericht die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

(Az. 2-11 S 110/26)

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